Tipps zum Handyvertrag

Handyvertrag trotz Schufa: Rufnummer mitnehmen.

Eine Frau nutzt ihr Smartphone am Holztisch; daneben liegt eine neue SIM-Karte.

Ein neuer Handyvertrag und Ihre gewohnte Nummer: Das lässt sich auch trotz Schufa verbinden. Hier erfahren Sie, wie Sie die Rufnummer mitnehmen, den Wechseltermin wählen und zusätzliche Vertragskosten vermeiden.

Von Sven SiepmannStand: 18. Oktober 2026

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Sie können Ihre bisherige Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos und auch bei einem SIM-Only-Vertrag möglich. Bei negativer Schufa empfehlen wir nach unserer langjährigen Vermittlungserfahrung zuerst einen Tarif ohne Smartphone. Sobald der neue Vertrag angenommen ist, kann die Übernahme Ihrer Nummer mit den Anbietern abgestimmt werden.

Handyvertrag trotz Schufa: Kann ich meine Rufnummer behalten?

Ihre Handynummer kennen Familie, Freunde und Arbeitgeber. Sie ist vielleicht auch für die Schule Ihrer Kinder, für Arzttermine oder für SMS-Codes hinterlegt. Wenn Sie den Anbieter wechseln, können Sie diese Nummer mitnehmen. Der Fachbegriff dafür lautet Portierung.

Ein Schufa-Eintrag zwingt Sie nicht dazu, Ihre Handynummer aufzugeben. Das Recht auf Rufnummernmitnahme ist in § 59 des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Voraussetzung für den Wechsel ist ein neuer Vertrag, dem die Nummer zugeordnet werden kann. Die Annahme dieses Vertrags und die Übertragung der Nummer sind zwei getrennte Vorgänge.

Für Sie heißt das: Wählen Sie zuerst einen passenden Tarif und geben Sie beim neuen Anbieter an, dass Sie Ihre bisherige Nummer behalten möchten. Die Mitnahme wird zwischen den Anbietern abgestimmt. Ihre Kontakte müssen nach dem erfolgreichen Wechsel keine neue Nummer speichern.

Auch eine Nummer aus einem Prepaid-Tarif lässt sich zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Entscheidend ist, bei welchem Unternehmen die Nummer bisher geführt wird und auf wen der Anschluss registriert ist. Halten Sie deshalb die Angaben aus dem bisherigen Kundenkonto bereit.

SIM-Only trotz Schufa mit Rufnummernmitnahme: unsere Empfehlung

Wenn Sie trotz negativer Schufa einen neuen Handyvertrag suchen, hat SIM-Only nach unserer langjährigen Vermittlungserfahrung die besten Annahmechancen. Sie bestellen den Tarif ohne ein zusätzliches Smartphone. Der Anbieter muss dadurch kein neues Gerät finanzieren.

Bei 1&1 haben wir unter den von uns vermittelten Anbietern über viele Jahre die höchste Annahmequote erlebt, besonders bei SIM-Only. Die Rufnummernmitnahme lässt sich mit dieser Vertragsart verbinden. Sie können also Ihr vorhandenes Handy und Ihre bekannte Nummer weiterverwenden, während Sie den Tarif wechseln.

Wählen Sie das Datenvolumen nach Ihrem bisherigen Verbrauch und die Monatskosten nach Ihrem Budget. Achten Sie auch darauf, wann der neue Tarif beginnt. Im Ratgeber SIM-Only trotz Schufa finden Sie weitere Tipps zu Datenvolumen, Laufzeit und Bestellung.

Soll es zusätzlich ein Smartphone sein, empfehlen wir ein Vorjahresmodell oder ein Gerät aus der Mittelklasse. Mit diesen Geräten haben wir bessere Annahmeerfahrungen gemacht als mit den neuesten, teuersten Flaggschiffen. Die Mitnahme Ihrer Nummer hängt nicht davon ab, wie teuer das neue Handy ist. Mehr zur Gerätewahl lesen Sie unter Handy mit Vertrag trotz Schufa.

Rufnummer zum Vertragsende oder vorzeitig mitnehmen?

Bei Mobilfunk können Sie Ihre Nummer zum Ende des bisherigen Vertrags oder bereits während seiner Laufzeit zu einem anderen Anbieter übertragen. Welcher Termin für Sie passt, hängt vor allem von der Restlaufzeit und den Kosten ab.

Rufnummernmitnahme zum Vertragsende

Diese Variante bietet sich an, wenn Sie den alten Tarif bis zum letzten Tag nutzen möchten. Stimmen Sie den Beginn des neuen Vertrags möglichst auf das Ende des bisherigen Vertrags ab. Lassen Sie sich beide Termine bestätigen. Prüfen Sie außerdem, ob der neue Anbieter eine Kündigung für Sie übernimmt oder ob Sie diese selbst erledigen müssen.

Rufnummernmitnahme vor Vertragsende

Sie können Ihre Mobilfunknummer auch früher mitnehmen. Teilen Sie dem bisherigen Anbieter mit, dass Sie die Nummer vorzeitig übertragen lassen möchten, und beauftragen Sie die Mitnahme beim neuen Anbieter. Fragen Sie nach der dafür nötigen Freigabe; sie wird häufig als „Opt-in“ bezeichnet.

Der bisherige Vertrag läuft dabei weiter. Seine vereinbarten Kosten bleiben bis zum Vertragsende bestehen. Auf Wunsch muss Ihnen der bisherige Mobilfunkanbieter für diesen Vertrag eine neue Nummer geben. Die übertragene Nummer verwenden Sie anschließend im neuen Tarif.

Unser Tipp: Wenn der alte Vertrag noch mehrere Monate läuft, rechnen Sie die verbleibenden Kosten vor der Bestellung zusammen. Ein Wechsel zum Vertragsende kann Ihnen doppelte Monatsgebühren ersparen.

Rufnummernmitnahme beim neuen Handyvertrag: der Ablauf

Mit den richtigen Vertragsdaten lässt sich der Wechsel gut vorbereiten. Legen Sie die letzte Rechnung, Ihre Kundennummer und eine vorhandene Kündigungsbestätigung bereit. Gehen Sie anschließend diese Schritte durch:

  1. Vertragsdaten vergleichen. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer müssen zu den Angaben beim bisherigen Anbieter passen. Verwenden Sie den dort hinterlegten Vertragsinhaber, auch wenn Sie das Handy selbst nutzen.
  2. Tarif und Starttermin wählen. Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit passenden Monatskosten. Bei negativer Schufa ist SIM-Only unsere erste Empfehlung. Prüfen Sie, welcher Vertragsbeginn angeboten wird.
  3. Rufnummernmitnahme beauftragen. Folgen Sie dem dafür vorgesehenen Ablauf beim neuen Anbieter. Geben Sie an, ob die Übertragung zum Vertragsende oder vorzeitig stattfinden soll. Falls der Auftrag erst nach der Bestellung möglich ist, reichen Sie ihn anschließend über den vorgesehenen Weg ein.
  4. Kündigung und Freigabe klären. Kontrollieren Sie, wer den bisherigen Vertrag kündigt und ob für den gewünschten Termin noch eine Freigabe benötigt wird. Bewahren Sie die Bestätigungen auf.
  5. Bestätigten Wechseltermin notieren. Halten Sie die neue SIM oder die Angaben zur eSIM bereit. Richten Sie diese nach Anleitung des neuen Anbieters ein und prüfen Sie am Umschalttag, ob Sie unter Ihrer gewohnten Nummer erreichbar sind.

Nutzen Sie eine E-Mail-Adresse, auf die Sie während des Wechsels zugreifen können. So erreichen Sie Terminbestätigungen und Rückfragen auch dann, wenn die mobile Verbindung gerade umgestellt wird.

Neuer Handyvertrag, gleiche Rufnummer

Wählen Sie Ihren SIM-Only-Tarif und beauftragen Sie die Rufnummernmitnahme direkt bei der Bestellung.

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Was kostet die Rufnummernmitnahme und welche Frist gilt?

Für die Mitnahme Ihrer Rufnummer dürfen Ihnen keine direkten Entgelte berechnet werden. Das regelt § 59 Absatz 7 TKG. Die Rufnummernmitnahme selbst ist damit kostenlos. Andere Kosten des neuen Tarifs, etwa eine vereinbarte Bereitstellungsgebühr oder die monatliche Grundgebühr, sind davon getrennt zu betrachten.

Nach einer Kündigung können Sie die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Längere Fristen können beim jeweiligen Anbieter vereinbart sein. Beauftragen Sie die Übertragung möglichst vor dem Vertragsende, damit genügend Zeit für die Abstimmung bleibt.

Die Aktivierung der übertragenen Nummer soll am vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstags. Das ist etwas anderes als die Bearbeitungszeit ab Ihrem ersten Auftrag: Für die Planung zählt der Termin, den Ihnen die Anbieter bestätigen.

Restkosten des alten Vertrags vorher ausrechnen

Ein Beispiel: Ihr alter Vertrag kostet 20 Euro im Monat und läuft noch zwei volle Monate. Bei einer vorzeitigen Rufnummernmitnahme bleiben dafür 40 Euro Grundgebühr übrig. Beginnt der neue kostenpflichtige Tarif schon in dieser Zeit, kommen dessen Kosten hinzu. Die Zahlen dienen nur als Rechenbeispiel und sind kein Tarifangebot.

Schauen Sie deshalb in der Bestellübersicht nicht nur auf den Monatspreis, sondern auch auf den Vertragsbeginn. Speichern Sie die Übersicht zusammen mit der Kündigungsbestätigung und dem bestätigten Portierungstermin.

Rufnummernmitnahme abgelehnt: Welche Angaben sollten Sie prüfen?

Eine Rückfrage zur Rufnummernmitnahme bedeutet nicht automatisch, dass Ihr neuer Handyvertrag abgelehnt wurde. Häufig geht es bei der Übertragung um Vertragsdaten oder den gewünschten Termin. Fragen Sie nach, welcher konkrete Punkt berichtigt werden muss.

  • Abweichender Name: Steht der alte Anschluss auf einen früheren Namen oder auf eine andere Person?
  • Andere Kundendaten: Sind Anschrift und Geburtsdatum beim bisherigen Anbieter korrekt hinterlegt?
  • Falscher bisheriger Anbieter: Haben Sie das Unternehmen aus Ihren Vertragsunterlagen angegeben? Der Netzname auf dem Handydisplay muss nicht der Name Ihres Vertragspartners sein.
  • Unklarer Termin: Ist die Mitnahme zum Vertragsende oder bereits davor beauftragt?
  • Fehlende Freigabe: Ist die vorzeitige Mitnahme mit dem bisherigen Anbieter abgestimmt?

Läuft die bisherige Nummer beispielsweise auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner, geben Sie das beim neuen Anbieter an. Fragen Sie, welche Zustimmung oder Unterlagen für die Übernahme benötigt werden. Ändern Sie die Angaben nicht einfach so, dass sie zu Ihrem neuen Antrag passen.

Heben Sie die Auftragsbestätigung und die Antworten beider Anbieter auf. Können die Anbieter das Problem nicht lösen, finden Sie über das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur Hilfe zur Rufnummernmitnahme. Wurde dagegen der neue Vertrag selbst abgelehnt, hilft unser Ratgeber Handyvertrag abgelehnt bei der nächsten Tarifwahl.

Am Wechseltag: alte Rufnummer mit neuer SIM nutzen

Halten Sie am bestätigten Umschalttag Ihr Handy, die neue SIM-Karte oder die Zugangsdaten für die eSIM bereit. Folgen Sie den Aktivierungshinweisen des neuen Anbieters. Bewahren Sie die alte SIM zunächst auf, bis die neue Verbindung funktioniert.

Prüfen Sie danach einen eingehenden Anruf, einen ausgehenden Anruf und den Empfang einer SMS. Für einen Test des mobilen Internets können Sie das WLAN kurz ausschalten. So sehen Sie, ob das Handy bereits über den neuen Tarif verbunden ist.

Die Rufnummernmitnahme überträgt Ihre Nummer. Kontakte, Fotos, Nachrichten und Apps werden dadurch nicht auf ein anderes Gerät kopiert. Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Smartphone bleiben, ist ein Gerätewechsel dafür auch nicht nötig. Kontakte, die ausschließlich auf der alten SIM gespeichert sind, sollten Sie vor dem Kartentausch sichern.

Falls der neue Tarif zunächst eine vorläufige Rufnummer erhält, warten Sie für die Weitergabe an Ihre Kontakte auf die bestätigte Übertragung Ihrer bisherigen Nummer. Schauen Sie auch bei Diensten mit SMS-Anmeldung nach, ob Ihre bekannte Nummer weiterhin hinterlegt ist.

Mit einem passenden SIM-Only-Tarif, abgestimmtem Vertragsbeginn und korrekten Kundendaten schaffen Sie die Voraussetzungen für den Wechsel. Sie behalten Ihre vertraute Nummer und können den neuen Tarif anschließend im Alltag nutzen.

Ihre Fragen

Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme trotz Schufa

Kann ich meine Handynummer trotz negativem Schufa-Eintrag behalten?

Ja, ein Schufa-Eintrag nimmt Ihnen nicht das Recht auf Rufnummernmitnahme. Für den Wechsel brauchen Sie einen angenommenen neuen Vertrag, dem Ihre Nummer zugeordnet wird. Die Vertragsannahme und die Übertragung der Nummer sind getrennte Vorgänge.

Ist die Rufnummernmitnahme bei SIM-Only möglich?

Ja. Für die Mitnahme Ihrer bisherigen Mobilfunknummer brauchen Sie keinen Vertrag mit neuem Smartphone. Sie können die Nummer auch in einen SIM-Only-Tarif bei einem anderen Anbieter übertragen lassen.

Was kostet die Mitnahme meiner Handynummer?

Die Rufnummernmitnahme selbst ist kostenlos. Monatliche Tarifkosten, vereinbarte Bereitstellungsgebühren oder Restkosten des bisherigen Vertrags bleiben davon unberührt.

Kann ich meine Rufnummer vor Vertragsende mitnehmen?

Ja, bei Mobilfunk ist eine vorzeitige Mitnahme möglich. Stimmen Sie die Freigabe mit dem bisherigen Anbieter ab und beauftragen Sie die Übertragung beim neuen Anbieter. Der alte Vertrag läuft mit seinen vereinbarten Kosten bis zum Vertragsende weiter.

Kündigt die Rufnummernmitnahme meinen alten Vertrag?

Eine vorzeitige Rufnummernmitnahme beendet den bisherigen Vertrag nicht. Klären Sie gesondert, ob der neue Anbieter die Kündigung übernimmt oder ob Sie selbst kündigen müssen. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf.

Kann ich eine Prepaid-Nummer in einen neuen Handyvertrag mitnehmen?

Ja, auch eine bisherige Prepaid-Nummer kann zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden. Verwenden Sie die Daten der Person, auf die die Prepaid-Karte registriert ist, und folgen Sie den Hinweisen der beteiligten Anbieter.

Wie lange kann ich die Rufnummer nach Vertragsende mitnehmen?

Sie können die Mitnahme gesetzlich noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Einzelne Anbieter können längere Fristen vorsehen. Am besten beauftragen Sie die Übertragung schon vor dem Vertragsende.

Brauche ich für die Rufnummernmitnahme ein neues Handy?

Nein. Sie können Ihr bisheriges Smartphone weiterverwenden, wenn es die neue SIM oder eSIM unterstützt. Die Rufnummer wird dem neuen Vertrag zugeordnet; ein neues Gerät ist dafür nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen

Quellen zum Ratgeber

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